Der deutsche Führerschein ist der offizielle Nachweis für die Fahrerlaubnis, also die staatliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Doch das System ist komplex: Es gibt viele verschiedene Führerscheinklassen, und aktuell müssen Millionen alter Führerscheine umgetauscht werden. Dabei gilt: Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umschreiben lässt, riskiert ein Bußgeld.
Dieser umfassende Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen zum Thema Führerschein. Wir zeigen Ihnen, bis zu welcher Frist Ihr alter Führerschein umgetauscht sein muss, geben einen Überblick über die Führerscheinklassen wie Klasse B, Klasse C oder CE und beantworten Detailfragen, zum Beispiel welcher Führerschein benötigt wird, um einen Anhänger zu ziehen.
Der Unterschied: Führerschein und Fahrerlaubnis
Oft werden die Begriffe als synonyme verwendet, doch es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis:
- Die Fahrerlaubnis ist die abstrakte, behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen (z.B. die Fahrerlaubnis der Klasse B).
- Der Führerschein ist das offizielle Dokument, das diese Erlaubnis nachweist. Ihr Führerschein dient also als Beweis für Ihre gültige Fahrerlaubnis. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, muss auch der Führerschein abgegeben werden.
Das große Thema: Wann Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Für den Umtausch gelten gestaffelte Fristen.
Fristen für den alten Papierführerschein (grauer oder rosafarbener Führerschein)
Für jeden ausgestellten Führerschein bis 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend:
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 – 1958: umgetauscht bis 19. Juli 2022
- 1959 – 1964: umgetauscht bis 19. Januar 2023
- 1965 – 1970: umgetauscht bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: umgetauscht bis 19. Januar 2025
Fristen für den Scheckkartenführerschein (ausgestellt von 1999 bis 18.01.2013)
Für Führerscheine im Scheckkartenformat (ausgestellt ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013) gilt eine nach Ausstellungsjahren gestaffelte Umtauschpflicht. Die Fristen unterscheiden sich je nach individuellem Ausstellungsjahr – sie reichen von 2026 bis 2033. Eine vollständige Übersicht der aktuellen Umtauschfristen stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung.
Wer die Frist verstreichen lässt und seinen Führerschein nicht umschreiben lassen will, riskiert beim Fahren eine Ordnungswidrigkeit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig, aber das Dokument nicht. Das Fahren ohne gültigen Führerschein wird mit einem Verwarngeld geahndet, wenn der Führerschein vorliegt, aber abgelaufen ist.
Die wichtigsten Fahrerlaubnisklassen im Überblick
Die Fahrerlaubnisklassen (oft Führerscheinklassen genannt) regeln, welche Art von Kraftfahrzeug Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen. Hier die gängigsten Klassen:
- Klasse AM, A1, A2, A: Die Motorradklassen. Die Klasse A1 ist für Leichtkrafträder bis 125 cm³. Für die Klasse A (Direkteinstieg) muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 24 Jahre alt sein.
- Klasse B: Der klassische Autoführerschein. Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zGM.
- Klasse L und T: Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
- Klasse C1, C1E, C, CE: Die LKW-Klassen. Klasse C erlaubt das Fahren schwerer LKW. Klasse CE (der frühere Klasse 2) berechtigt zum Führen von Sattelzügen.
- Klasse D1, D1E, D, DE: Die Busklassen. Die Führerscheinklassen D werden für den Personentransport benötigt.
Wichtige Hinweise zu den Klassen:
- Gültigkeitsdauer:
LKW- und Bus-Fahrerlaubnisse (Klassen C und D) sind nur befristet gültig. Man muss den Führerschein verlängern lassen, in der Regel alle fünf Jahre inklusive Gesundheitsprüfung. - Führerschein auf Probe:
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (außer AM, L, T), erhält diese für zwei Jahre „auf Probe“. Bei schweren Verstößen in dieser Zeit drohen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Man erhält den Führerschein nach bestandener Prüfung also erst einmal als Führerschein auf Probe. - Alter Führerschein Klasse 3:
Wer noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein der Klasse 3 besitzt, hat oft weitreichende Berechtigungen, die beim Umschreiben durch Schlüsselzahlen (z.B. C1E, CE 79) in den neuen Führerschein übertragen werden.
Spezialfall Anhänger:
Wann der Führerschein der Klasse B ausreicht
Eine der häufigsten Fragen beim Führerschein der Klasse B betrifft das Fahren mit Anhänger. Die gültige Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie zu mehr, als viele denken. Wichtig ist dabei immer die zulässige Gesamtmasse (zGM) laut Fahrzeugpapieren, nicht das tatsächliche Gewicht.Mit der Führerscheinklasse B sind Sie oft flexibler, als Sie denken:
- Anhänger bis 750 kg zGM: Sie dürfen immer einen Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Das Gespann darf hier sogar bis zu 4.250 kg wiegen (3.500 kg Auto + 750 kg Anhänger).
- Anhänger über 750 kg zGM: Sie dürfen auch einen schwereren Anhänger ziehen, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.

Wenn das nicht reicht, gibt es zwei Lösungen:
Für schwerere Kombinationen, wie sie bei großen Wohnwagen oder Pferdeanhängern vorkommen, gibt es zwei Erweiterungen: die Schlüsselzahl B96 und die Fahrerlaubnisklasse BE.
Merkmal | Schlüsselzahl B96 | Klasse BE |
---|---|---|
Max. zGM des Gespanns | 4.250 kg | 7.000 kg (Auto 3,5t + Anhänger 3,5t) |
Ausbildung | Tageskurs (Fahrerschulung) | Fahrausbildung mit Sonderfahrten |
Prüfung | Nein | Ja, praktische Prüfung |
Ideal für | Größere Wohnwagen, leichtere Pferdeanhänger unter 1.750 kg zGM | Sehr schwere Anhänger, gewerbliche Nutzung |
Die Erweiterung auf B96 wird nur als Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen. Die Fahrerlaubnis Klasse BE ist hingegen eine vollwertige Erweiterung.
Nachdem Sie nun wissen, welche Fahrerlaubnis für Ihre Zwecke notwendig ist, stellt sich oft die Frage nach dem passenden Fahrzeug. Wir bei Schultes bieten eine breite Auswahl an PKW Anhängern, von leichten Modellen für den Alltag bis zu spezialisierten Lösungen für Gewerbe und Hobby. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten!
Achtung: Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Wenn Sie ein Gespann fahren, für das Ihr Führerschein bzw. Ihre gültige Fahrerlaubnis nicht ausreicht, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Dies ist eine Straftat. Das reine „Fahren ohne Führerschein“ (Dokument vergessen) ist dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer unterwegs ist, muss einen gültigen nationalen Führerschein stets mitführen.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Führerschein
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