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Anhängerversicherung und Zulassung: Alles, was Sie wissen müssen

 

Ein Anhänger erleichtert den Transport verschiedenster Güter im privaten wie gewerblichen Bereich. Damit die Nutzung rechtssicher und reibungslos erfolgt, sind zwei Schritte unerlässlich: eine geeignete Anhängerversicherung abzuschließen und den Anhänger ordnungsgemäß zuzulassen. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind verbindlich und betreffen alle Fahrzeughalter, unabhängig vom Einsatzgebiet des Anhängers.


Dieser Ratgeber fasst die wesentlichen Vorgaben und Abläufe zusammen, informiert über typische Kostenfaktoren und zeigt auf, wie Sie durch eine gut gewählte Versicherung und eine korrekte Zulassung sowohl rechtliche Sicherheit als auch einen optimalen Schutz im Schadensfall gewährleisten können.

 

Das wichtigste in Kürze:

Eine Anhängerversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor hohen Kosten im Schadensfall. Wer seinen Anhänger zulassen und versichern möchte, profitiert von mehr Sicherheit, gesetzeskonformem Schutz und flexiblen Versicherungslösungen. Mit einem Vergleich der Tarife lassen sich jährlich Kosten sparen.

Warum ist eine Anhängerversicherung wichtig?

Die Notwendigkeit einer Anhängerversicherung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben und der Absicherung gegen finanzielle Risiken. Seit 2002 ist für die meisten Anhänger in Deutschland eine eigenständige Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Haftungsfrage bei Unfällen eindeutig zu klären, insbesondere wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ohne eine gültige Anhängerversicherung ist es nicht möglich, einen Anhänger zuzulassen und ihn legal im Straßenverkehr zu nutzen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch den Anhänger entstehen. Ein klassisches Szenario ist ein abgestellter Anhänger, der sich an einem Gefälle selbstständig macht und ein anderes Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall greift die Haftpflicht des Anhängers und reguliert den entstandenen Schaden. Während der Fahrt ist das Gespann zwar in der Regel über die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs versichert, doch die separate Anhängerpolice schließt wichtige Haftungslücken.

Um den eigenen Anhänger umfassender zu versichern, bieten sich freiwillige Kaskoversicherungen an:

  • Teilkasko: Diese Versicherung erweitert den Schutz auf Schäden am eigenen Anhänger, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Zusammenstöße mit Tieren entstehen.
  • Vollkasko: Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden durch Vandalismus sowie selbst verschuldete Unfälle ab. Dieser umfassende Schutz ist besonders für neue oder hochwertige Anhänger empfehlenswert.

Eine adäquate Versicherung schützt den Halter somit nicht nur vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter, sondern sichert auch den Wert der eigenen Investition.

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Kernpunkte der Anhängerversicherung:

  • Seit 2002 ist eine eigenständige Anhängerversicherung für die meisten Anhänger Pflicht.
  • Ohne Haftpflichtversicherung ist eine Zulassung nicht möglich.
  • Sie schützt vor finanziellen Folgen bei Unfällen, Diebstahl und Elementarschäden.
  • Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko bieten jeweils einen unterschiedlichen Umfang an Schutz.

Expertentipp:

Prüfen Sie, ob Ihre Anhängerversicherung auch bei Fahrten ins Ausland gilt. Für Reisen außerhalb Deutschlands empfiehlt es sich, den internationalen Versicherungsschutz vorher beim Anbieter abzuklären.

Welche Anhänger müssen versichert werden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland für fast jeden Anhänger, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, eine Versicherungspflicht. Die Pflicht zum Abschluss einer Anhängerversicherung ist direkt an die Zulassungspflicht gekoppelt. Wenn Sie einen Anhänger zulassen müssen, benötigen Sie dafür zwingend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung. Dies betrifft die meisten gängigen Anhängertypen für den privaten und gewerblichen Gebrauch wie Kastenanhänger, Kipper oder Wohnwagen.

Allerdings gibt es im Gesetz klar definierte Ausnahmen von dieser Regel. Bestimmte Spezialanhänger sind von der Zulassungs- und somit auch von der Versicherungspflicht befreit. Diese Anhänger werden im angekoppelten Zustand über die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt. Sie führen ein eigenes, steuerbefreites grünes Kennzeichen, um ihre Sonderstellung kenntlich zu machen.

 

Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören:

  • Anhänger für Sportzwecke: Hierzu zählen beispielsweise Pferdeanhänger für den Transport von Sportpferden, Bootstrailer oder Segelflugzeugtransporter.
  • Land- und forstwirtschaftliche Anhänger: Anhänger, die ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden und nicht schneller als 25 km/h fahren, sind ebenfalls befreit.
  • Spezialanhänger: Darunter fallen unter anderem auch bestimmte Arbeitsmaschinen oder Schaustellerwagen.

Auch wenn für diese Anhänger keine eigenständige Versicherungspflicht besteht, ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz des Zugfahrzeugs nur greift, solange der Anhänger angekoppelt ist. Verursacht ein abgestellter, nicht versicherter Anhänger einen Schaden, haftet der Halter in der Regel mit seinem Privatvermögen.

Checkliste: Benötigt Ihr Anhänger eine Versicherung?

Nutzen Sie diese Fragen, um schnell zu prüfen, ob Ihr Anhänger versicherungspflichtig ist:

  • Ist Ihr Anhänger zulassungspflichtig?
    ☐ Ja – Dann benötigen Sie eine eigene Anhängerversicherung.
    ☐ Nein – Dann ist er möglicherweise befreit.
  • Wird der Anhänger ausschließlich für Sportzwecke genutzt (z. B. Pferde- oder Bootstransport)?
    ☐ Ja – Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist wahrscheinlich.
    ☐ Nein – Eine Versicherung ist wahrscheinlich erforderlich.
  • Dient der Anhänger land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h?
    ☐ Ja – Eine Befreiung ist wahrscheinlich.
    ☐ Nein – Eine Versicherung ist wahrscheinlich erforderlich.
  • Handelt es sich um einen privat oder gewerblich genutzten Standardanhänger (z. B. Kastenanhänger, Kipper)?
    ☐ Ja – Eine Anhängerversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Anhänger-Versicherungsarten gibt es?

Bei der Auswahl der passenden Anhängerversicherung können Halter zwischen verschiedenen Schutzleveln wählen, die sich in Leistungsumfang und Kosten unterscheiden. Die Basis bildet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht, die durch freiwillige Kaskoversicherungen ergänzt werden kann, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Haftpflichtversicherung: Der gesetzliche Mindestschutz

Die Haftpflichtversicherung ist die absolute Voraussetzung, um einen Anhänger zulassen und im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Anhänger bei Dritten verursachen. Sollte sich Ihr abgestellter Anhänger beispielsweise lösen und ein anderes Fahrzeug beschädigen, übernimmt die Haftpflicht die Kosten für die Reparatur am Fremdfahrzeug. Sie schützt Sie somit vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen.

Teilkaskoversicherung: Schutz vor unverschuldeten Schäden

Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die für Schäden am eigenen Anhänger aufkommt, die durch äußere Einflüsse entstehen. Sie ist sinnvoll, um den Wert des eigenen Fahrzeugs abzusichern. Typische Leistungen der Teilkasko umfassen die Regulierung von Schäden durch:

  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementarschäden)
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung: Der Rundumschutz

Die Vollkaskoversicherung bietet den maximalen Schutz und ist besonders für neuwertige und teure Anhänger zu empfehlen. Sie schließt alle Leistungen der Teilkasko ein und erweitert den Schutz um zwei wesentliche Bereiche:

  • Selbstverschuldete Unfälle: Wenn Sie selbst einen Unfall verursachen, bei dem Ihr eigener Anhänger beschädigt wird, deckt die Vollkasko die Reparaturkosten.
  • Vandalismus: Mutwillige Beschädigungen durch Fremde werden ebenfalls von der Vollkasko übernommen.

Wer seinen Anhänger versichern möchte, sollte den Schutzumfang an den Wert des Anhängers und das persönliche Sicherheitsbedürfnis anpassen.

Vergleichstabelle: Leistungen der Anhängerversicherung im Überblick

Versicherungsleistung Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Schäden an fremdem Eigentum ✔️ ✔️ ✔️
Personenschäden bei Dritten ✔️ ✔️ ✔️
Diebstahl und Brand ✔️ ✔️
Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel) ✔️ ✔️
Glasbruchschäden ✔️

Was kostet eine Anhängerversicherung?

Die Kosten für eine Anhängerversicherung sind im Vergleich zur Versicherung eines Pkw in der Regel deutlich geringer. Dennoch variieren die Beiträge je nach Anbieter und gewähltem Schutz. Wer seinen Anhänger versichern möchte, sollte die entscheidenden Kostenfaktoren kennen, um ein passendes und preiswertes Angebot zu finden.

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Die Höhe der Versicherungsprämie wird von mehreren Kriterien beeinflusst:

  • Art des Anhängers und Aufbau: Die Kosten können je nach Bauart (z. B. offener Kasten, Kipper, Kofferanhänger) und zulässigem Gesamtgewicht variieren.
  • Nutzungsart: Versicherer unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Da bei gewerblichem Einsatz oft ein höheres Risiko angenommen wird, fallen die Beiträge hier tendenziell höher aus.
  • Versicherungsumfang: Eine reine Haftpflichtversicherung ist die günstigste Option. Mit der Wahl einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung steigt der Beitrag entsprechend des erweiterten Leistungsumfangs.
  • Neuwert des Anhängers: Insbesondere bei Kaskoversicherungen spielt der Wert des Anhängers eine zentrale Rolle bei der Beitragsberechnung. Ein teurer, neuer Anhänger kostet in der Absicherung mehr als ein älteres, günstiges Modell.
  • Selbstbeteiligung: Wie bei der Kfz-Versicherung können Sie auch bei der Anhängerversicherung eine Selbstbeteiligung für den Kaskoschutz vereinbaren. Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einem niedrigeren Jahresbeitrag.

Als grobe Orientierung können folgende Preisspannen dienen:

  • Haftpflichtversicherung: Oft bereits für 15 bis 50 Euro pro Jahr erhältlich.
  • Teilkaskoversicherung: Beginnt je nach Wert und Selbstbeteiligung bei etwa 75 Euro jährlich.
  • Vollkaskoversicherung: Umfassender Schutz ist meist ab 100 Euro pro Jahr verfügbar.

 

Im Gegensatz zur Pkw-Versicherung gibt es bei der Anhängerversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet, Ihr Beitrag sinkt nicht durch unfallfreie Jahre, erhöht sich aber im Gegenzug auch nicht nach einem Schadenfall. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist daher besonders lohnenswert, da die Preise stark voneinander abweichen können. Einige Versicherer bieten zudem Rabatte an, wenn Sie die Anhänger-Police beim selben Anbieter wie Ihre Autoversicherung abschließen.

Anhänger zulassen: So geht’s

Bevor ein neuer oder gebrauchter Anhänger auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf, muss er bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Der Prozess, einen Anhänger zuzulassen, ist standardisiert und erfordert die Vorlage mehrerer wichtiger Dokumente. Eine der Grundvoraussetzungen ist der Nachweis einer gültigen Anhängerversicherung.

Ablauf bei der Zulassungsstelle

Um den Anhänger anzumelden, müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde erscheinen oder eine Person mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Zunehmend bieten Behörden diesen Service auch online über das i-Kfz-Portal an. Vor Ort legen Sie alle erforderlichen Unterlagen vor. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente und Zahlung der Gebühren erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Stempelplaketten für Ihre Kennzeichen.

Zulassung eines neuen Anhängers

Bei Zulassung eines neuen Anhängers ist unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig. Wir als Hersteller können diese nicht ausstellen – stattdessen stellen wir unseren Kunden die folgenden Dokumente zur Verfügung:

  • COC-Papier: Bescheinigt die EU-Typgenehmigung und alle technischen Daten des Anhängers.
  • FIN-Überprüfung: Bestätigt, dass die Fahrgestellnummer korrekt zugeordnet ist. Durchführung durch TÜV.
  • Rechnung: Nachweis über rechtmäßigen Erwerb des Anhängers.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigt, dass die Fahrgestellnummer einzigartig ist.

Besonderheit: 100-km/h-Zulassung

Standardmäßig dürfen Gespanne außerorts maximal 80 km/h fahren. Unter bestimmten technischen Voraussetzungen kann für den Anhänger eine 100-km/h-Zulassung beantragt werden. Zugfahrzeug und Anhänger müssen bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. ABS, Stoßdämpfer, max. 6 Jahre alte Reifen). Genehmigung wird im Fahrzeugschein vermerkt und durch eine 100-km/h-Plakette am Heck sichtbar gemacht.

Checkliste: Dokumente für die Anhängerzulassung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie folgende Unterlagen vollständig zur Zulassungsstelle mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass:
    ☐ Ja – Mit aktueller Meldebestätigung mitbringen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):
    ☐ Ja – Als Eigentumsnachweis (siehe oben: Zulassung eines neuen Anhängers).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
    ☐ Ja – Falls der Anhänger bereits angemeldet war.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer):
    ☐ Ja – Von Ihrer Versicherung erhalten, sobald Sie den Anhänger versichern.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU):
    ☐ Ja – Prüfbericht (TÜV, DEKRA etc.) bei gebrauchten Anhängern erforderlich.
  • Bisherige Kennzeichen:
    ☐ Ja – Falls der Anhänger noch zugelassen ist.
  • SEPA-Lastschriftmandat:
    ☐ Ja – Für den Einzug der Kfz-Steuer.
  • Vertretung:
    ☐ Ja – Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten.
  • Firmen oder Vereine:
    ☐ Ja – Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.

Fazit: Darum sind die Anhänger-Versicherung und Zulassung entscheidend

Die richtige Anhängerversicherung und eine ordnungsgemäße Zulassung sind keine Nebensächlichkeiten, sondern gesetzliche Pflichten, die jeden Halter vor erheblichen finanziellen Risiken schützen. Wie dieser Ratgeber gezeigt hat, ist der Prozess, einen Anhänger zu versichern und zuzulassen, mit der richtigen Vorbereitung unkompliziert. 

Die Kenntnis über die verschiedenen Versicherungsarten – von der obligatorischen Haftpflicht bis zur umfassenden Vollkasko – ermöglicht es Ihnen, den Schutz an den Wert Ihres Anhängers und Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis anzupassen. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote hilft dabei, die Kosten im Griff zu behalten und die bestmöglichen Konditionen zu sichern. Hilfe bei der Entscheidung, ob einen Anhänger mieten oder kaufen sinnvoller ist, finden Sie in unserem Ratgeber.

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FAQ: Häufige Fragen zur Anhängerversicherung und Zulassung

Im Zusammenhang mit der Anhängerversicherung und der Zulassung treten immer wieder Unsicherheiten auf. Dieser Abschnitt beantwortet die wichtigsten Fragen, um Ihnen Klarheit zu verschaffen, wenn Sie Ihren Anhänger versichern oder zulassen möchten.

Wann greift die Anhängerversicherung und wann die des Zugfahrzeugs?

Die Haftungsfrage hängt davon ab, ob der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist oder nicht. Hier gilt eine klare Trennung:

  • Angekoppelt im fließenden Verkehr: Verursachen Sie mit Ihrem Gespann einen Unfall, greift in der Regel die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs. Das Gespann wird als eine Einheit betrachtet.
  • Abgekoppelt im Ruhezustand: Löst sich Ihr abgestellter Anhänger und verursacht einen Schaden, ist dies ein Fall für die eigenständige Anhängerversicherung. Ohne diesen Schutz müssten Sie als Halter für den Schaden mit Ihrem Privatvermögen haften. Diese Regelung war der Hauptgrund für die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2002.
Ist die deutsche Anhängerversicherung auch im Ausland gültig?
Ja, der Versicherungsschutz Ihrer deutschen Anhänger-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel in der gesamten Europäischen Union sowie in den Ländern, die auf der Internationalen Versicherungskarte (früher Grüne Karte) aufgeführt sind. Diese Karte dient im Ausland als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz und sollte auf Reisen mitgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, sich vor Reiseantritt über spezifische Vorschriften im Zielland zu informieren, da es abweichende Regelungen geben kann.
Worin liegt der Unterschied zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung?

Die Anhängerversicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die unterschiedliche Risiken abdecken:

  • Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschriebener Mindestschutz. Kommt für Schäden auf, die Sie Dritten mit Ihrem Anhänger zufügen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
  • Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko): Freiwillig, schützen Ihren eigenen Anhänger. Teilkasko deckt unverschuldete Schäden wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Wildunfälle ab. Vollkasko erweitert den Schutz um Schäden durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle.
Muss ich für meinen Anhänger auch Kfz-Steuer zahlen?
Ja, für die meisten zulassungspflichtigen Anhänger wird eine Kfz-Steuer fällig. Die Höhe richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Pro angefangene 200 kg Gewicht wird ein fester Steuersatz berechnet. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind oft Anhänger mit einem grünen Kennzeichen, wie sie für Sportzwecke oder in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung entbindet jedoch nicht von der Versicherungspflicht.
Gibt es bei der Anhängerversicherung Schadenfreiheitsklassen?
Nein, im Gegensatz zur Pkw-Versicherung gibt es bei der Anhängerversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Das bedeutet, der Versicherungsbeitrag wird nicht durch eine lange unfallfreie Zeit günstiger. Im Falle eines regulierten Schadens erfolgt keine Rückstufung und Ihr Beitrag erhöht sich nicht. Der Beitragssatz liegt daher immer bei 100 %.


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